Neues Kindergartengesetz der Regierungsfraktionen bringt deutliche Qualitätsverbesserungen und 2. beitragsfreies Jahr auch für den Kreis Sömmerda

„Thüringen spricht endlich wieder Kindergarten!“ freut sich die Landtagskandidatin und Sozialministerin Heike Werner (DIE LINKE) über die am Donnerstag im Landtag beschlossene Änderung des Kindergarten-Gesetzes. „Für viele Menschen, auch für mich, war es immer unerklärlich, warum in der ganzen Welt von „Kindergarten“ gesprochen wird, nur nicht im Geburtsland des Kindergartens, in Thüringen. Jetzt haben wir den Titel des Gesetzes von Kita-Gesetz in Kindergarten-Gesetz geändert und auch die Begriffe im Gesetz angepasst. Gleichzeitig bringen wir mit dem neuen Gesetz  zusätzlich 650 Stellen in die Kindergärten und ein weiteres beitragsfreies Jahr auf den Weg – ein deutliches Zeichen, dass die frühkindliche Bildung ein Schwerpunkt der Regierungspolitik unter unserem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ist.“

Heike Werner betont: „Mehrfach, beginnend Anfang 2018, wurden durch RotRotGrün Verbesserungen im Kita-Betreuungsschlüssel vorgenommen und dazu die Ausstattung größerer Kindergärten mit Leitungspersonal verbessert. Wenn jetzt nach der aktuellen Gesetzesänderung mit Beginn des Jahres 2020 noch günstigere Ausfallregelungen für ErzieherInnen für Urlaub, Krankheit und Fortbildung sowie ein verbesserter Personalschlüssel für die 4-5 Jährigen Kinder von 1:16 auf 1:14 hinzukommen, wurden insgesamt in dieser Legislaturperiode Stellenanteile für mehr als 1.100 ErzieherInnen zusätzlich an die Thüringer Kindergärten gegeben, ohne zusätzliche Belastung der Eltern und der Kommunen. Allein die jetzt am Donnerstag im Landtag beschlossenen Verbesserungen am Gesetz machen für den Kreis Sömmerda einen Zuwachs von 17,6 Vollzeit-Stellen aus (5,3 Vollzeitstellen durch den neuen Personalschlüssel und 12,3 Vollzeitstellen durch die besseren Ausfallregelungen). Mit den erreichten Verbesserungen steht nun mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Dies stärkt die Qualität und entlastet die Fachkräfte.“

Gleichzeitig mit den Maßnahmen zur Stärkung der Qualität hat die RotRotGrüne Koalition in den Ausstieg aus den Elterngebühren investiert, indem am 01.01.2018 das erste und ab 01.08. 2020 das zweite beitragsfreie Jahr durch Gesetz beschlossen und durch Überweisungen des Landes an die Kommunen abgesichert wurde. Die rechnerische Entlastung für die betreffenden Familien durch den Wegfall des Elternbeitrages liegt im Kreis Sömmerda durchschnittlich bei ca. 2942,40 Euro für beide Jahre zusammen.* „Wir übernehmen als Land die 2.942 Euro der Eltern, weil wir Familien entlasten wollen und weil für uns der Kindergarten eine Bildungseinrichtung ist. Der Besuch von Bildungseinrichtungen sollte für alle Menschen gebührenfrei sein. Es sind unter anderem der Busfahrer, die Pflegefachkraft und die Verkäuferin, welche wir hier entlasten. Das eingesparte Geld kann von den Familien besser verwendet werden als für Kita-Gebühren.“ so Heike Werner.

Auch weiter ab 2020, so haben LINKE, SPD und Grüne verabredet, wird der Kita-Bereich einen Schwerpunkt bilden. Bereits heute sind weitere Verbesserungen im Personalschlüssel geplant. Zudem soll das jetzt mit gut 2 Mill. Euro begonnene Programm für eine duale Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) soll dann verstetigt werden. Auch dazu Sozialministerin Werner: „Verbesserungen des Personalschlüssels setzt gute und bezahlte Ausbildung von ErzieherInnen voraus. Wir haben uns als Ziel gesetzt, dass der Thüringer Landtag in der neuen Legislaturperiode als eines der ersten Maßnahmen die Kindergartenfinanzierung so umgestellt, dass die Träger selbst Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen und dafür auch ein ordentliches Ausbildungsentgelt bezahlen können. Auch die Entlastung der Familien soll weitergehen, denn am Ende, da sind sich alle drei Partner einig, soll die vollkommene Beitragsfreiheit für die Kita-Eltern erreicht werden.“

 

Zum Abschluss verweist der Sozial- und Familienpolitikerin auf die häufig in der veröffentlichten Meinung falsch wiedergegebene Schwerpunktsetzung des neuen Gesetzes: „ Fest steht, dass 58% durch die aktuelle Kita-Gesetz-Änderung zusätzlich aufgewendeten Mittel in die Verbesserung der Qualität gehen, 42% in den Ausbau der Beitragsfreiheit.“   

 

*siehe Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) vom 02.08.2019, Drucksache Nr. 7541, S. 35.

 

Manche stolpern beim Aussprechen des Namens meines Ministeriums (ich am Anfang übrigens auch) und ich werde manchmal gefragt, wie man die vielen verschiedenen Themen händeln kann.

Aber mir hilft ein Leitprinzip, das sich durch alle Themen zieht. Und das ist das der Inklusion.

Ich fasse den Begriff weit:

Es geht darum, die Gesellschaft so zu gestalten, dass alle Menschen in ihrer je eigenen Individualität an dem Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Separierungen sollen überwunden, Teilhabe für alle gleichberechtigt ermöglicht, Vielfalt wertgeschätzt werden.

Der Begriff „Inklusion“ bedeutet einen Paradigmenwechsel.

Es geht nicht mehr um die „Integration“ einer als abweichend wahrgenommenen Menschengruppe in die sogenannte „normale“ Mehrheitsgesellschaft

Niemanden als „anderen“ oder „Fremden“ auszugrenzen, etwa weil er oder sie einen anderen ethnischen oder kulturellen Hintergrund hat, zu einer religiösen oder zu einer sexuellen Minderheit gehört oder mit einer Behinderung lebt – gesundheitlich beeinträchtigt ist, das ist das zentrale Lebensprinzip einer vielfältigen Gemeinschaft.

Dahin ist es noch ein weiter Weg!

Es geht um die ganz lebensweltlichen Fragen: wie will ich leben - Was will ich arbeiten? Wo will ich wohnen? Und welche Wege gibt es, diese Ziele zu erreichen.

Vielleicht sind die Antworten nicht immer einfach zu finden aber wir wollen sie finden.

Für und mit von Ausgrenzung gefährdeten Menschen – z.B. Geflüchteten , suchterkrankten Menschen, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen oder Menschen mit Behinderung. Sie alle sind wichtig und verdienen Aufmerksamkeit und Respekt.

 

Dafür habe wir ein neues Landesprogramm für Familien entwickelt. Das Programm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (www.eins99.de) ist an einem modernen Familienverständnis sowie dem was Familien wirklich brauchen orientiert. Die Mittel für diese Unterstützung wurden mehr als verdoppelt und gesetzlich verankert. Im neuen Haushalt haben wir die Mittel weiter erhöht. Besonders die ländlichen Räume profitieren davon. Wichtig ist die Entwicklung Thüringer Kitas zu Thekiz also Thüringer Eltern-Kind-Zentren – weil Eltern die Experten ihrer Kinder sind und wir Eltern stärken wollen. Familien profitieren ganz direkt durch die Einführung des Azubiticket und des beitragsfreien Kitajahres. Sehr habe ich mich auch über die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen des von mir einberufenen Runden Tischs Hebammen gefreut. Wir haben schon einiges umgesetzt. In der neuen Legislatur haben wir Mittel für die weitere Umsetzung festgelegt.